
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Y.y.Stuckateurbetrieb - Yilmaz Yagiz
Musfeldstrasse 83
47053 Duisburg
Stand: 02.2026
§1 Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma [Firmenname] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
-
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
-
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts anderes geregelt ist.
§2 Vertragsgrundlage und Leistungsumfang
-
Grundlage des Vertrages ist das schriftliche Angebot des Auftragnehmers.
-
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot einschließlich etwaiger Nachträge.
-
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.
-
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Nachtrag).
-
Nachtragsleistungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden ausgeführt.
§3 Preise
-
Es gelten die im Angebot aufgeführten Preise.
-
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
-
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
§4 Zahlungsbedingungen
-
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Materiallieferung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu berechnen.
-
Je nach Auftragsumfang können bis zu zwei weitere Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt gestellt werden (§ 632a BGB).
-
Die Schlussrechnung ist nach Abnahme innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
-
Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, ist die Schlussrechnung spätestens 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig.
-
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
-
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
§5 Ausführungsfristen
-
Vereinbarte Ausführungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden.
-
Ausführungsfristen beginnen erst nach:
-
vollständiger technischer Klärung,
-
erfolgtem Aufmaß,
-
schriftlicher Auftragsbestätigung,
-
Eingang einer vereinbarten Abschlagszahlung,
-
Vorliegen aller vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen.
-
-
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden oder nachträgliche Änderungen verlängern die Fristen angemessen.
§6 Witterungsbedingte Verzögerungen und höhere Gewalt
-
Vereinbarte Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungsbedingungen.
-
Verzögerungen aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen (z. B. Frost, Starkregen, Sturm, extreme Hitze) verlängern die Fristen entsprechend.
-
Gleiches gilt bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen.
-
Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§7 Mitwirkungspflichten des Kunden
-
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
-
die Baustelle frei zugänglich ist,
-
Zufahrts- und Parkmöglichkeiten bestehen,
-
Arbeitsbereiche freigeräumt sind,
-
Strom- und Wasseranschlüsse bereitgestellt werden.
-
-
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung sind vom Kunden zu tragen.
§8 Regie- und Stundenlohnarbeiten
-
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen können als Regiearbeiten ausgeführt werden.
-
Diese werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den vereinbarten oder ortsüblichen Verrechnungssätzen berechnet.
-
Material-, Maschinen-, Anfahrts- und Entsorgungskosten werden gesondert berechnet.
§9 Materialbeistellung und Bedenkenhinweis
-
Werden Materialien vom Kunden gestellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren Eignung oder Qualität.
-
Der Auftragnehmer wird erkennbare Bedenken unverzüglich anzeigen.
-
Erfolgt die Ausführung trotz Bedenken auf Wunsch des Kunden, erfolgt dies auf dessen Risiko.
§10 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
-
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
-
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Materialien auf der Baustelle angeliefert wurden.
-
Verzögert sich die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann eine angemessene Lagervergütung berechnet werden.
§11 Abnahme
-
Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
-
Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.
-
Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
-
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§12 Mängelansprüche
-
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
-
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (regelmäßig 14 Kalendertage, bei umfangreichen Arbeiten entsprechend länger).
-
Erst nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde weitere gesetzliche Rechte geltend machen.
-
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach § 634a BGB (regelmäßig 5 Jahre bei Bauleistungen).
§13 Haftung
-
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
-
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
-
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.
§14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
-
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
-
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.
§15 Kündigung
-
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen der §§ 648 ff. BGB.
-
Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, ist die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen.
§16 Widerrufsrecht für Verbraucher
-
Sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
-
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird in diesem Fall bereitgestellt.
§17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
§18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
-
Es gilt deutsches Recht.
-
Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
§19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
